Dr. Stefan Lanka berichtet hierzu:
"Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Masern-Virus-Prozess
entschieden. Der I. Zivilsenat des BGH hat das
Urteil vom
Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) vom 16.2.2016 bestätigt. Die im Jahr
2011 von mir ausgelobten
100.000 € für einen wissenschaftlichen Beweis
der Existenz des behaupteten Masern-Virus müssen dem
Kläger nicht ausgezahlt werden. Dieser wurde zudem verurteilt, alle Kosten des
Verfahrens zu tragen.
In den Prozess haben sich fünf Gutachter eingebracht und die
Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen
vorgelegt. Alle fünf
Gutachter, darunter der vom Erstgericht beauftragte Prof. Dr. Dr.
Andreas Podbielski haben
übereinstimmend festgestellt, dass keine der
sechs in den Prozess eingebrachten Publikationen einen
wissenschaftlichen Beweis für die Existenz des behaupteten Masern-Virus
enthält.
Genetik widerlegt Existenzbehauptungen
In den Prozess wurden die Ergebnisse von Untersuchungen zum sog.
genetischen Fingerabdruck des behaupte-
ten Masern-Virus eingebracht. Zwei
anerkannte Labore, darunter das weltweit größte und führende genetische
Institut, kamen unabhängig voneinander zu exakt den gleichen
Resultaten. Die Ergebnisse beweisen, dass sich
die Autoren der sechs
Publikationen des Masern-Virus-Prozess irrten und als direkte Folge sich
bis heute alle Masern-Virologen irren: Sie haben normale Bestandteile
von Zellen als Bestandteile des vermuteten Masern-
Virus fehlgedeutet.
Aufgrund dieses Irrtums wurden in einem Jahrzehnte dauernden
Konsensfindungsprozess normale Zell-Bestand-
teile gedanklich zu einem
Modell eines Masern-Virus zusammen gefügt. Eine tatsächliche Struktur,
die diesem
Modell entspricht, wurde bis heute weder in einem Menschen,
noch in einem Tier gefunden. Mit den Ergebnissen
der genetischen
Untersuchungen sind alle Existenz-Behauptungen zum Masern-Virus
wissenschaftlich widerlegt.
Den Autoren der sechs Publikationen und allen anderen Beteiligten
ist dieser Irrtum nicht aufgefallen, weil sie die
fundamentale
wissenschaftliche Pflicht verletzten, „lege artis", nach den
international definierten Regeln der Wis-
senschaft zu arbeiten. Sie
führten keinerlei Kontrollexperimente durch. Die Durchführung der
Kontrollexperimente
hätte Autoren und Menschheit vor diesem
folgenreichen Irrtum geschützt. Dieser Irrtum wurde zur Grundlage des
[1] Der gerichtlich bestellte Gutachter Prof. Dr. Dr. Podbielski hat
aufgrund der Nachfrage des erkennenden
[2] ausdrücklich bestätigt, dass die Autoren keinerlei Kontrollexperimente durchführten.
Das OLG Stuttgart hob am 16.2.2016 das Fehlurteil der ersten
Instanz auf, wies die Klage zurück und bezog
sich dabei u.a. auf die
zentrale Aussage von Prof. Podbielski zu den sechs Publikationen. Der
Kläger versuchte
mit einer Beschwerde am BGH das Urteil des OLG zu Fall
zu bringen. Als Begründung brachte er seine sub-
jektive aber faktisch
falsche Wahrnehmung des Verfahrensablaufes in Stuttgart vor und die
Behauptung, dass
unsere Benennung von Fakten zu Masern eine Gefährdung
der Volksgesundheit darstellt. Die Behauptungen
des Klägers wurden vom
BGH mit deutlichen Worten zurückgewiesen. Damit hat der BGH das
Urteil des OLG
Schlussfolgerungen
Die sechs im Prozess vorgelegten Publikationen sind die
maßgeblichen Publikationen zum „Masern-Virus." Da
es neben diesen sechs
Publikationen nachweislich keine anderen Publikationen gibt, in denen
mit wissenschaft-
lichen Methoden versucht wurde, die Existenz des
Masern-Virus zu beweisen, haben das nun höchstrichterliche
Urteil im
Masern-Virus-Prozess und die Ergebnisse der genetischen Untersuchungen
Konsequenzen: Allen
nationalen und internationalen Aussagen zum
vermuteten Masern-Virus, zur Infektiösität von Masern, zu
Nutzen und
Unbedenklichkeit der Masern-Impfung wurden der Anschein von
Wissenschaftlichkeit und damit
die rechtliche Basis entzogen.
Durch Anfragen, die das Masern-Virus-Preisausschreiben auslöste,
hat die Leiterin des Nationalen Referenz-In-
stituts für Masern am Robert
Koch-Institut (RKI), Prof. Dr. Annette Mankertz, eine wichtige Tatsache
eingestanden.
Dieses Eingeständnis kann die erhöhte Impfschadensrate
speziell der Masern-Impfung erklären und warum und
wie besonders diese
Impfung vermehrt Autismus auslöst. [4]
Frau Prof. Mankertz hat eingestanden, dass das „Masern-Virus"
typisch zelleigene Bestandteile (Ribosomen,
die Eiweiß-Fabriken der
Zellen) enthält. Da die Masern-Impfung aus „ganzen Masern-Viren"
besteht, enthält dieser
Impfstoff zelleigene Strukturen. Dies erklärt,
warum die Masern-Impfung häufigere und stärkere Allergien und
Auto-
immunreaktionen auslöst als andere Impfungen. Der Gerichtsgutachter
Prof. Podbielski führte mehrfach aus, dass
mit der Behauptung des RKI zu
Ribosomen in den Masern-Viren, die Existenz-Behauptungen eines
Masern-Virus
widerlegt sind.
Im Verfahren wurde ebenso aktenkundig, dass die höchste deutsche
wissenschaftliche Autorität auf dem Gebiet
der Infektiologie, das RKI,
entgegen seinem gesetzlichen Auftrag in § 4 Infektionsschutzgesetz
(IfSG) es unterlas-
sen hat, Untersuchungen zum behaupteten Masern-Virus
zu erstellen und zu veröffentlichen. Das RKI behauptet,
dass es interne
Untersuchungen zum Masern-Virus getätigt hat, weigert sich aber, die
Ergebnisse auszuhändigen
oder zu veröffentlichen.
Spenden
Durch den Masern-Virus-Prozess, durch die asoziale
Berichterstattung der Leitmedien, der rechten bis zur linken
Presse,
haben wir finanzielle Einbußen hinnehmen müssen. Wir haben durch den
Prozess viel gelernt, sind ge-
stärkt daraus hervorgegangen und das Thema
ist durch den Prozess international bekannt geworden. Dadurch
haben wir
dazu beigetragen, dass die Fehlannahmen der heutigen Biologie, Medizin
und Virologie global erkannt
und aufgelöst werden. Ein Ziel unserer
Arbeit ist, der tatsächlich wissenschaftlichen Biologie und Medizin, die
wir
Was sich noch nicht ausgeglichen hat sind die finanziellen
Einbußen. Wir bitten Sie, uns durch Spenden beim
Ausgleich zu helfen.
Auch das Schreiben und die Herstellung des geplanten Buches zum
Masern-Virus-Prozess
benötigt Geld, das wir im Moment noch nicht haben.
WissenschafftPlus Dr. Stefan Lanka
IBAN: DE77700100800705906800
BIC: PBNKDEFF
Postbank München
Wir danken für Ihre Treue und Solidarität, mit der Sie den Gewinn des Masern-Virus-Prozess möglich gemacht
haben.
Wir wünschen von Herzen
Alles Gute!
Ihr Dr. Stefan Lanka"
[1]
Siehe Artikel „Viren entwirren" im Zwei-Monats-Magazin
WissenschafftPlus Nr. 6/2015. Dieser Artikel ist frei
auf unserer
Internetseite www.wissenschafftplus.de zu finden.
[2] Das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 12.3.2015. Zu finden auf unserer Internetseite.
[3] Das Urteil des OLG Stuttgart vom 16.2.2016 ist auf der Internetseite des OLG Stuttgart zu finden.
Maße
die Masern-Impfung - Autismus auslösen und wie man den Autismus in den
Griff bringen und sogar heilen
kann.
Dieser
Artikel ist frei auf unserer Internetseite www.wissenschafftplus.de zu
finden.